Verfahren gegen 93 Rapid-Rowdys
Posted by admin on 17 Dez 2009 at 08:13 am | Tagged as: Allgemeines, Ausschreitungen, Fans/Zuschauer, Festnahmen, Hooligans, Informationen, Rapid Wien
Der radaufreudige harte Kern des Rapid-Anhangs könnte eine Vielzahl künftiger Spiele geschlossen versäumen. Haftbedingt, läuft doch gegen gleich 93 Rowdys ein monströses Strafverfahren.
Der Fall war Chefsache: Polizeipräsident Gerhard Pürstl hat die Ermittlungen persönlich angeordnet. “Wenn einige wenige das Gros der anständigen Fans terrorisieren, dann ist Schluss mit lustig”, so Pürstl zum KURIER. Man hätte schon früher ein- und durchgreifen müssen, bekritteln mit der Szene befasste Beamte. Endgültig zum Überlaufen kam das Fass dann aber am 21. Mai.
Rückblick
Rapid spielte daheim, Erzrivale Austria in Linz. Polizisten fiel auf, dass sich großteils amtsbekannte grün-weiße Rädelsführer nach dem Match im “Rapid-Dorf” unüblich benahmen: Es wurde nicht gegrölt und auch nicht gesoffen, vielmehr verhielten sich die Capos konspirativ, einige hatten Masken eingesteckt. Der Reihe nach verschwanden sie von der Bildfläche, um sich draußen zu formieren – und zum Westbahnhof zu ziehen, den verhassten Austria-Anhang “abholen”, wie es “erlebnisorientierte Fans”, so der Szene-Jargon, nannten.
Die Polizei ging mit einem viel zu kleinen Aufgebot am Bahnsteig in Stellung und sah sich dort noch nie dagewesenen Aggressionen ausgesetzt: Die Horde kam mit Kampfgeschrei über die Stiegen gestürmt, die Ordnungshüter wurden im Kung-Fu-Stil angesprungen und mit allem beworfen, was zu greifen war. “Das waren Szenen, die man nicht vergisst”, erinnert sich ein WEGA-Mann, der einiges gewöhnt ist.
Der Spuk war so schnell vorbei, wie er begonnen hatte. Fazit: sechs verletzte Polizisten, vier Festnahmen.
Doch dieses Mal ging man nicht zur Tagesordnung über und beließ es auch nicht bei den sonst üblichen Anzeigen gegen unbekannte Täter. Präsident Pürstl beauftragte das Landeskriminalamt (LKA), die Attacke “ausführlich zu untersuchen”. Grunddelikt: Landfriedensbruch in Tateinheit mit schwerer Körperverletzung, schwerer Sachbeschädigung und Widerstand gegen die Staatsgewalt.
Jetzt ist die Abschlussanzeige des LKA bei Staatsanwalt Thomas Vecsey eingelangt, 15 Aktenordner inklusive. Darin penibel aufgelistet:
Gezählte 165 an den wüsten Szenen beteiligte Rowdys, 93 davon identifiziert. Das war vor allem möglich, weil zufällig am Tag vor der Prügelei Kameras in der Bahnhofshalle installiert worden waren. Die haben zwar nicht den Überfall gefilmt, wohl aber Anmarsch und Rückzug der Randalierer. Videoauswertung, monatelange Ermittlungen und zahllose Verhöre führten schließlich zum Ziel.
Das Verfahren ” gegen Oliver P. und andere ” sprengt nun alle bisherigen Dimensionen . Kommt es zu einem Prozess gegen die bislang bekannten Beschuldigten, der große Schwurgerichtssaal würde nicht ausreichen. “Vielleicht machen wir die Westkurve zur Anklagebank”, ätzt ein Justiz-Insider. Die Anmietung eines geeigneten Ausweichquartiers wird bereits ernsthaft überlegt, infrage käme etwa das Austria-Center. Und bei der Polizei rechnet man damit, bei der Verhandlung Sicherheitsvorkehrungen wie bei einem Hochrisikospiel treffen zu müssen.
Landfriedensbruch: Zwei oder sogar drei Jahre Haft
Der 20. Abschnitt des Strafgesetzbuches (StGB) befasst sich mit ” Strafbaren Handlungen gegen den öffentlichen Frieden “.
Paragraf 274 StGB definiert den “Landfriedensbruch”: “Wer wissentlich an einer Zusammenrottung einer Menschenmenge teilnimmt, die darauf abzielt, dass unter ihrem Einfluss ein Mord, ein Totschlag, eine Körperverletzung oder eine schwere Sachbeschädigung begangen werde, ist, wenn es zu einer solchen Gewalttat gekommen ist, mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren zu bestrafen”.
Absatz 2 der Bestimmung wirkt sozusagen strafverschärfend: “Wer an der Zusammenrottung führend teilnimmt oder als Teilnehmer eine der angeführten strafbaren Handlungen ausführt oder zu ihrer Ausführung beigetragen hat, ist mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren zu bestrafen.” Die Rechtsprechung sieht üblicherweise vor, dass an der “Zusammenrottung” mehr als 100 Personen beteiligt sein müssen.
Quelle:Kurier.at

