Das Protestkomitee der Bundesliga unter Vorsitz von RA Dr. Andreas Grundei und den weiteren Mitgliedern Mag. Kurt Temm, Mag. Walther Wawronek sowie Univ.-Prof. Dr. Andreas Kletecka hat in der Causa SK Austria Kelag Kärnten gegen FC Kärnten wie folgt entschieden:

Sowohl SK Austria Kelag Kärnten als auch FC Kärnten haben gegen die vom Senat 2 der Bundesliga am 17.02.2009 getroffene Entscheidung Protest eingelegt. Diesen wurde vom Protestkomitee nunmehr keine Folge gegeben, womit die Zuerkennung von rund 1,1 Mio. Euro zugunsten des FC Kärnten aufrecht bleibt.

Über geringfügige gegenseitige Antragsansprüche (Spielerleihgebühr, Mietkosten etc.) wird vom Protestkomitee noch gesondert entschieden.

Weiteres Rechtsmittel
Nach Zustellung der Volltextausfertigung des Beschlusses haben beide Parteien die Möglichkeit Klage beim Ständigen Neutralen Schiedsgericht einzubringen.