Protest stattgegeben – Lizenz erteilt
SK Austria Kelag Kärnten (mit finanzieller Auflage)
FC Lustenau 1907 (mit finanzieller Auflage)
FC Pax Gratkorn
FC Trenkwalder Admira

St. Andrä *
GAK *
* etwaige Auflagen werden nach Feststehen der sportlichen Qualifikation erteilt

Protest nicht stattgegeben – Lizenz verweigert
1. FC RFE Vöcklabruck
FC Dornbirn

Darüber hinausgehende Detailinformationen (Begründung, Inhalt der Auflagen) können aus Gründen der Verschwiegenheitspflicht nicht von der Bundesliga sondern nur von den Klubs selbst beantwortet werden.

Stellungnahme von RA Dr. Andreas Grundei, Vorsitzender des Protestkomitees
“Die Bundesliga trägt als Bewerbshüter die Verantwortung dafür, dass die Lizenzbewerber ein faires Verfahren erhalten. Dies bedingt, dass die vereinbarten und von den Klubs beschlossenen Regeln sowohl von den Klubs als auch von den Gremien eingehalten werden.
Auf Basis der eingereichten Proteste und der bestimmungsgemäß zulässigen Neuerungen war es sechs der acht Protestwerbern möglich, die Verweigerungsgründe erster Instanz zu beheben und die Lizenz zu erhalten. Bei zwei Lizenzbewerbern war dies nicht der Fall. ”

Stellungnahme von Bundesliga-Vorstand Georg Pangl
“Mit den Entscheidungen des Protestkomitees ist die Zusammensetzung der tipp3-Bundesliga powered by T-Mobile 2009/10 nunmehr ausschließlich von der sportlichen Qualifikation abhängig. In der ADEG Ersten Liga stehen vor allem noch die sportlichen Entscheidungen in den Regionalligen, deren Meisterschaft Mitte Juni endet, aus. Auf Basis des Bundesliga-intern abgeschlossenen Lizenzierungsverfahrens stehen mit DSV Leoben und dem 1. FC RFE Vöcklabruck zwei Absteiger fest (Anm.: vorbehaltlich einer etwaigen Klage Vökabrucks beim Schiedsgericht). Ob auch der 10.-Platzierte der ADEG Ersten Liga absteigen muss, hängt vom Ausgang der Regionalliga West ab, wo weder der derzeitige Tabellenführer Anif noch der Zweitplatzierte Dornbirn mangels Antrag bzw. aufgrund einer Verweigerung über eine Lizenz verfügen.”

Weiterer Ablauf des Lizenzierungsverfahrens
Mit der Entscheidung des Protestkomitees ist das Verfahren innerhalb der Bundesliga abgeschlossen.
Nach dem Ende des verbandsinternen Verfahrens kann innerhalb von sieben Tagen Klage beim Ständigen Neutralen Schiedsgericht eingebracht werden, das anstelle eines ordentlichen Gerichts entscheidet. Eine eventuell notwendige Entscheidung würde bis zum 31. Mai 2009 (=UEFA-Frist) getroffen.

Ziel des Lizenzierungsverfahrens
Die positive Absolvierung des Lizenzierungsverfahrens ist (abgesehen von der sportlichen Qualifikation) neben der Berechtigung der Teilnahme an den nationalen Bewerben (tipp3-Bundesliga powered by T-Mobile bzw. ADEG Erste Liga) auch Basis für den Start in den UEFA-Klubbewerben. D. h. die Klubs müssen die von der Bundesliga und der UEFA vorgegebenen Mindestanforderungen erfüllen und von den nationalen Ligen lizensiert sein.

http://www.bundesliga.at/news/index.php?PHPSESSID=de6abda823b16254b287cb9972f1bf6a&sub1=1&sub2=1_32891&PHPSESSID=de6abda823b16254b287cb9972f1bf6a